Allgemeine Geschäftsbedingungen der Affinity Global GmbH für Werbekunden
(Stand 04.03.2024)
1. Vorbemerkung
1.1 Das Opinary Tool ist ein digitales und interaktives Werbeinstrument, das durch die Kombination von Umfrage Elementen und klassischer Content Werbung Nutzer-Engagement erzielt. Werbekunden können durch die Buchung von Kampagnen ihr individualisiertes Opinary Tool auf den Content Netzwerken von Opinary ausspielen.
1.2 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten zwischen der Affinity Global GmbH (Opinary) und ihren Werbekunden. Sofern nicht anders vereinbart, haben sie Vorrang vor den Vertragsbedingungen der Werbekunden und anderen Vereinbarungen.
2. Vertragsschluss
2.1 Vor Vertragsschluss schickt Opinary dem Werbekunden ein freibleibendes Angebot, in dem die individuell ausgehandelten Konditionen genannt (Kampagne) werden. Durch ausdrückliche Erklärung des Werbekunden gibt der Werbekunde ein Angebot zu den genannten Konditionen ab, das Opinary durch Buchungsbestätigung oder anderweitige Erklärung annimmt (Vertragsschluss).
2.2. Opinary führt Werbeschaltungen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB aus, die auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Vertragspartner gelten, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Regelungen, insbesondere abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, haben nur Gültigkeit, wenn Opinary dies schriftlich oder per E-Mail bestätigt hat.
3. Vertragsgegenstand
3.1. Vertragsgegenstand ist die entgeltliche Schaltung von Werbung durch Opinary. Die Schaltung erfolgt durch das Opinary Tool. Dieses besteht aus einem Abstimmungs- und einem Werbeelement. Zunächst wird nur das Abstimmungs Element angezeigt. Hier kann der Nutzer durch Klicken seine Meinung zu einer bestimmten Frage/Abstimmung abgeben. Danach kann der Nutzer sehen, wie sich andere Nutzer zu dieser Fragen positioniert haben. Danach wird das Werbeelement (das Werbemittel des Werbekunden; beispielsweise Bild und/oder Text, ein bewegtes Bild, ein Video), an der Stelle der Umfrage eingeblendet.
Hierbei erbringt Opinary, jeweils nach Maßgabe der vereinbarten Kampagne, Content Leistungen (= redaktionelle Inhalte; zum Beispiel die Konzipierung und Erstellung einer Frage für eine bestimmte Werbekampagne oder ein bestimmtes Werbemittel) und die Platzierung und das Ausspielen von Werbemitteln durch das Opinary Tool.
3.2 Opinary ist durch ein Content-Netzwerk mit verschiedenen Websites verbunden (Publisher oder Publisher-Netzwerk). Opinary bucht bei den Verlags-Netzwerken Werbeflächen, auf denen durch das Opinary Tool die Werbemittel des Werbekunden und/oder die Content Leistungen ausgespielt werden. Die jeweiligen Kampagnen werden durch einen eigenen Algorithmus auf den Webseiten der Publisher automatisch eingespielt (Platzierung). Opinary gewährleistet keine Schaltung der Kampagne auf einer bestimmten Website oder in einem bestimmten Kontext; Opinary kann die individuell gestaltete Umfrage eines Publishers vor der automatisch ausgespielten Umfrage eines Werbekunden platzieren.
3.3 Opinary tritt gegenüber dem Publisher als eigenständiger Vertragspartner auf, der im eigenen Namen und auf eigene Rechnung handelt.
3.4 Opinary wird für den Werbekunden gemäß der vereinbarten Kampagne die Werbemittel bei den Publishern schalten und für die Auslieferung der Werbemittel, sowie für die vereinbarten Interaktionen im vereinbarten Zeitraum sorgen.
4. Mitwirkungspflichten des Werbekunden
4.1 Der Werbekunde hat sämtliche für die Schaltung der Werbemittel notwendigen Daten, Informationen, Inhalte, Dateien und sowie eine schriftliche Bestätigung, dass die Kampagne wie vereinbart durchgeführt werden soll, 4 Wochen vor Start der Kampagne an Opinary zu übermitteln. Hierzu gehören insbesondere auch die Targeting Optionen sowie Informationen und technische Bereitstellung (URL-Parameter / Pixel / Tracking-URL) für das externe Messen von Datenpunkten (Tracking).
4.2 Der Werbekunde erteilt Opinary mindestens 3 Werktage vor dem vereinbarten Start der Werbeschaltung eine finale Freigabe. Die finale Freigabe erfolgt in Textform. Sie beinhaltet die Zustimmung zur Gestaltung, Aufbau und Abfolge des Opinary Tools sowie des Werbemittels. Darüber hinaus beinhaltet sie die Zustimmung zu den pro Werbemittel verwendeten Zielseiten. Mit seiner finalen Freigabe bestätigt der Werbekunde den korrekten Einbau aller gewünschten Trackings.
4.3 Der Werbekunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte, Tools und Werbemittel im Sinne des Werbekunden funktionsfähig sind. Dies umfasst insbesondere die Verfügbarkeit der Zielseiten, innerhalb sowie außerhalb der Opinary Werbefläche. Darüber hinaus ist der Werbekunde dafür verantwortlich, dass die eingesetzten Tracking Maßnahmen entsprechend der Kampagnenlaufzeit verfügbar und einsetzbar sind, insbesondere bei Verlängerung einer bereits bestehenden Kampagne.
5. Platzierung / Schaltung
5.1 Die Schaltung der Kampagne erfolgt nach Freigabe (nach Maßgabe Zf. 4.2) durch den Werbekunden, startend und endend zum jeweils vereinbarten Zeitpunkt.
5.2 Der Werbekunde hat die Kampagne unverzüglich nach der ersten Schaltung zu prüfen und einen eventuellen Mangel unverzüglich, spätestens aber drei Werktage nach der Schaltung, schriftlich gegenüber Opinary anzuzeigen. Sofern keine Mängelanzeige des Werbekunden innerhalb dieses Zeitraums bei Opinary erfolgt, gilt die Ausführung der Kampagne als genehmigt.
5.3 Verspätet sich die Freigabe, erfolgt eine spätere Schaltung/Platzierung aus sonstigen Gründen und/oder wird die Kampagne auf Wunsch des Werbepartners pausiert, läuft die Kampagne weiterhin nur bis zum vereinbarten Enddatum. Opinary gewährleistet für diese verkürzte Kampagnenlaufzeit die vereinbarten Interaktionen. Nach Verfügbarkeit kann Opinary die Laufzeit der Kampagne auch um den entsprechenden Zeitraum nach hinten verlängern. Alternativ kann dem Werbekunden eine Gutschrift in Höhe der nicht ausgelieferten Interaktionen gewährt werden, welches innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten ab Enddatum der ursprünglichen Kampagne einzulösen ist.
5.4 Im Fall einer rechtzeitig als mangelhaft gerügten Schaltung und/oder Platzierung, wird Opinary umgehend den Mangel beheben. Sofern es sich nicht nur um einen unerheblichen Mangel handelt, werden der Werbekunde und Opinary gemeinsam versuchen, sich auf angemessene Art der Nachbesserung zu verständigen, beispielsweise durch eine Verlängerung der Kampagnenlaufzeit oder durch Herabsetzung der Vergütung.
5.5. Werden die vereinbarten Interaktionen vor dem Enddatum erreicht, kann die Kampagne bis zu 2 Tage früher beendet werden.
5.6 Das genaue Datum der Schaltung einer Kampagne ist im Einzelfall von umsatzoptimierten Erwägungen abhängig. Es wird daher keine Gewährleistung dafür übernommen, dass die Schaltung ausschließlich im vereinbarten zeitlichen Rahmen der Kampagne erfolgt. Opinary hat ein Schieberecht, wenn in einer Kampagne ein Zeitraum definiert war und die vereinbarten Interaktionen im jeweiligen Zeitraum auf den Werbeflächen der Publisher nicht erbracht wurden. Die Dauer des Schieberechts beträgt 4 Wochen. Sofern der Werbekunde kein Interesse an einer späteren Leistungserbringung hat, zum Beispiel, weil sich das Werbemittel auf eine bestimmte Aktion oder ein bestimmtes Angebot bezieht, entfällt das Schieberecht. In so einem Fall gilt Ziffer 7.5 der AGB sinngemäß.
5.7. Opinary kann die Schaltung und/oder Platzierung von Werbemitteln aus berechtigtem Grund verweigern, beispielsweise bei Verstoß des jeweiligen Werbemittels gegen Gesetz, Jugendschutz oder aus sonstigen ähnlichen Gründen die eine Schaltung und/oder Platzierung unzumutbar erscheinen lassen.
6. Stornierung / Kündigung
6.1 Opinary räumt dem Werbekunden eine kostenfreie Stornierungsmöglichkeit der Kampagne bis 4 Wochen vor der geplanten Schaltung ein.
6.2. Bei einer Stornierung der Kampagne ab 4 Wochen vor der geplanten Schaltung, behält sich Opinary die volle Berechnung der Management und der Onboarding Fee vor.
6.3. Bei einer kurzfristigen Stornierung ab zwei Wochen vor der vereinbarten Platzierung, oder nachdem die Kampagne bereits platziert wurde und online ist, behält sich Opinary vor, für die Interaktionen bei den Publishern reservierten Kontingente bis zu 80% der Vergütung für die vereinbarten Interaktionen einzubehalten, es sei denn, Opinary schafft es kurzfristig noch die Kontingente für andere Werbeschaltungen zu nutzen. In diesem Fall reduziert sich die Forderung entsprechend.
7. Berechnung und Zahlung der Vergütung
7.1 Die Höhe der Vergütung ergibt sich grundsätzlich aus der Vereinbarung der jeweiligen Kampagne und umfasst in der Regel eine Management Fee (Betreuung, konzeptionelle Beratung etc.), eine Onboarding Fee (Schaffung der technischen Voraussetzungen für Neukunden) und die Vergütung für die vereinbarten Interaktionen (vgl. Zf. 7.2). Optional können weitere Zusatzleistungen hinzugebucht werden.
7.2 Der Vergütungsbestandteil basierend auf Interaktionen berechnet sich wie folgt:
Eine Interaktion auf CPE Basis („Cost per Engagement“, zu Deutsch: Kosten pro Interaktion) liegt vor, wenn der Besucher einer Internetseite bei einer Umfrage einer Kampagne durch einen Klick in das Opinary Tool seine Meinung mitteilt.
Eine Interaktion auf CPC Basis ( „Cost per Click“, zu Deutsch: Kosten pro Klick) liegt vor, wenn der Besucher einer Internetseite nach der Abstimmung im Opinary Tool die daraufhin eingeblendete Werbeanzeige anklickt.
Eine Interaktion auf CPCV Basis (“Cost per completed view”, zu Deutsch: Kosten pro vollständiges Anschauen) liegt vor, wenn die Werbeanzeige in Form eines Videos ausgespielt und dieses vollständig angeschaut wird.
7.3 Grundlage für die Berechnung der Vergütung gem. 7.2 sind ausschließlich die von Opinary gemessenen und ausgewiesenen Interaktionen.
7.4. Die in der Kampagne gewährleisteten Interaktionen sind keine Unique Engagements. Das heißt, Opinary gewährleistet keine Personenverschiedenheit für jede erzielte Interaktion.
7.5 Eine Abweichung von weniger als 1.5 % der vereinbarten Interaktionen ist unbeachtlich. Sofern die vereinbarten Interaktionen um mehr als 1.5 % unterschritten werden (Unterlieferung), erhält der Werbekunde schnellstmöglich einen Nachlieferungsanspruch oder, sofern dies nicht rechtzeitig möglich ist, einen Minderungsanspruch entsprechender Höhe. Für eine Überlieferung fallen dem Werbekunden keine Kosten an.
7.6 Die jeweilige Rechnung wird mit Rechnungsstellung in elektronischer Form fällig. Einwendungen gegen Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen anzuzeigen. Andernfalls gilt die jeweilige Rechnung als genehmigt.
Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich, wobei die 1. Rechnung einer Kampagne die vereinbarte Onboarding und Management Fee umfasst.
8. Rechte an Inhalten / Haftung
8.1 Der Werbekunde behält die Rechte an den von ihm gelieferten Werbemitteln und sonstigen gelieferten Inhalten.
8.2 Der Werbekunde räumt Opinary ausdrücklich das Nutzungsrecht ein, die Werbemittel im Rahmen der Kampagnen zu nutzen, auszuspielen und zu platzieren. Das umfasst insbesondere die in den Werbemitteln gezeigten Marken, wichtige Schlagworte oder andere Elemente, die auf die Marken- und Designentwicklung des Werbekunden zurückzuführen sind. Dazu räumt der Werbekunde Opinary eine nicht-übertragbare, gebührenfreie, räumlich und zeitlich unbeschränkte, einfache Lizenz zur Verwendung seiner Marken- und Unternehmenskennzeichen sowie Werbeinhalte ein. Die Lizenz umfasst insbesondere das Recht, diese in Online-Medien, wie dem Internet, öffentlich zugänglich zu machen oder offline zu vervielfältigen und zu verbreiten.
8.3 Opinary behält, sofern nicht anders vereinbart, die Rechte an den redaktionellen Inhalten, insbesondere an den Umfragen.
8.4 Der Werbekunde ist für die an Opinary bereitgestellten Werbeinhalte technisch wie auch inhaltlich verantwortlich. Der Werbekunde garantiert, dass die Werbeinhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen, dass Sie über die zur Erfüllung dieses Vertrages erforderlichen Rechte an den Werbeinhalten verfügen und dass Rechte Dritter, insbesondere Urheber- oder gewerbliche Schutzrechte, ihrer Nutzung nicht entgegenstehen. Der Werbekunde stellt Opinary sowie den Publisher von allen gegen sie geltend gemachten Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei, sofern diese aus einer Verletzung von Rechten Dritter, gesetzlicher Bestimmungen oder Pflichten aus diesen AGB resultieren. Die Freistellung umfasst auch eine angemessene Rechtsverteidigung, einschließlich der Gerichts- und Anwaltskosten.
8.5 Der Werbekunde garantiert, dass die von Ihnen übermittelten Werbeinhalte insbesondere nicht gewaltverherrlichende, kriegsverherrlichende, erotische, pornografische, volksverhetzende, menschenverachtende oder vom deutschen Werberat beanstandete Inhalte haben oder Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen enthalten. Davon umfasst sind auch Seiten, auf die die Werbemittel beispielsweise durch Links verweisen.
8.6 Als Werbetreibender garantieren Sie, dass von Ihnen übermittelte Werbeinhalte nicht auf Seiten verweisen (z.B. durch Links), deren Inhalte gegen vorstehende Absätze verstoßen.
9. Änderungen dieser AGB
9.1 Opinary kann, sofern organisatorische Weiterentwicklungen und/oder Änderungen der Rechtsentwicklung dies erfordern, die Änderungen zumutbar sind, Vertragsinhalt und Vertragszweck im Wesentlichen gleich bleiben, diese AGB ändern.
9.2 Die geänderten AGB werden dem Werbekunden per E-Mail mindestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesandt. Die neuen AGB gelten als angenommen, wenn der Werbekunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen widerspricht. Opinary wird den Werbekunden in der Änderungs-E-Mail auf die Bedeutung dieser Zweiwochenfrist, das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens ausdrücklich hinweisen. Widerspricht der Werbekunde den geänderten Bedingungen innerhalb der vorgenannten Frist, so ist der Werbekunde als auch Opinary berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.
10. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand und anwendbares Recht
10.1 Sämtliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden, insbesondere auch Auskünfte und Zusagen von am Vertragsverhältnis beteiligten Mitarbeitern sowie von Opinary eingeschalteten Dritten hinsichtlich dieser AGB und/oder der separat abgeschlossenen Verträge bedürfen der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
10.2 Sofern ein Schriftformerfordernis in diesen AGB vereinbart wurde, ist dies auch bei Erklärungen durch Post, Fax und E-Mail gewahrt.
10.3 Für alle aus der Geschäftsbeziehung herrührenden Ansprüche ist Gerichtsstand am Ort des Geschäftssitzes von Opinary, sofern der Werbekunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Opinary ist jedoch berechtigt, seine Ansprüche auch an dem allgemeinen Gerichtsstand geltend zu machen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.